Sie haben Ihr neues System perfektioniert Handwerk und das Interesse an Ihrem Produkt nimmt zu. Daher ist es wichtig, dass Sie als Geschäftsinhaber geschützt sind und die Vorschriften der Handelsnormen einhalten. Darüber hinaus sind alle legal Aspekte des Verkaufs Ihres Produkts. Hoffentlich ist unsere einfache Leitfaden beantwortet alle Fragen die Sie haben und die Ihnen alle Informationen liefern, die Sie für den Verkauf Ihrer Kerzen benötigen und Wachsschmelzen.
Die Gesetze über den Verkauf von Kerzen können verwirrend sein und in die Tiefe gehen, aber als Kerze Hersteller geht es nicht nur um den Schutz des Verbrauchers, sondern auch um den des Herstellers. Wenn Sie unsere ausdruckbare Checkliste (Link im Anhang) befolgen, können Sie beruhigt schlafen, da Sie wissen, dass Sie die Vorschriften einhalten und, was noch wichtiger ist, ein vertrauenswürdiger Verkäufer sind.
Handelsnormen
Sobald Sie mit dem Verkauf von Kerzen beginnen, ist die örtliche Aufsichtsbehörde für den Handel zuständig. Wenn Sie verwirrt oder unsicher sind, sollten Sie sich an sie wenden oder ihre Kontaktinformationen bereithalten.
Das Gesetz, das für Sie und die Sicherheit Ihrer Waren gilt, ist das GPSR (The General Product Safety Regulations 2005). Diese Verordnung ist zwar nicht für die Herstellung und den Verkauf von Kerzen gedacht und enthält auch keine spezifischen Gesetze, die zu befolgen sind, aber sie enthält europäische Normen, die beim Verkauf von Kerzen eingehalten werden sollten. Eine Nichtbeachtung würde einen Mangel an Sorgfaltspflicht bedeuten.
Online-Verkauf
Wie die meisten Kerzenhersteller werden Sie Ihr Produkt über mehrere Kanäle verkaufen, von Konten in sozialen Medien bis hin zu Online-Shops. Dabei gibt es einige Dinge, die Sie beachten müssen. Wenn Sie auf diese Weise verkaufen, gehen Sie einen "Fernabsatzvertrag" mit Ihrem Kunden ein. Das bedeutet, dass Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht gewähren und vorvertragliche Informationen bereitstellen müssen. Die "Consumer Contracts Regulations 2013" sind eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Kunden, über die Sie sich unbedingt informieren sollten.
Wenn Sie eine eigene Unternehmenswebsite oder ein Konto in den sozialen Medien haben, müssen Sie die folgenden Unternehmensangaben machen
- Name des Unternehmens
- Name des Eigentümers
- Geografische Adresse (an die juristische Dokumente geschickt werden können)
- E-Mail Adresse
- Mehrwertsteuernummer (falls Sie registriert sind)
- Angaben zur Mitgliedschaft in der British Candlemakers Federation (nicht erforderlich, kann aber dazu beitragen, das Vertrauen der Verbraucher zu stärken)
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Verbraucher wissen muss, wer Sie als Verkäufer sind, da er einen Vertrag mit Ihnen abschließt. Dies gilt auch für persönliche Verkäufe, und diese Vorschriften sind im "Companies Act 2006" und in den "e-commerce Regulations" enthalten. Die Angaben zu Ihrem Unternehmen sollten auf Quittungen, Rechnungen und Geschäftskorrespondenz wie E-Mails vorhanden sein. Je leichter diese Angaben zu finden sind, desto besser sieht das für den KundeDies wird auch dazu beitragen, eine Beziehung aufzubauen.
Geschäftsversicherung
Der Abschluss einer Versicherung für Ihr Unternehmen ist die beste und einzige Möglichkeit, sich gegen unvorhergesehene Umstände zu schützen. Mehrere Versicherungsgesellschaften bieten eine "Handwerksversicherung" an, die Folgendes abdeckt Kerzenherstellung. Wir raten Ihnen, sich umzusehen, um den besten Versicherungsschutz zum günstigsten Preis zu finden. Auch wenn Ihr Produkt korrekt gekennzeichnet ist, kann der Verbraucher Sie vor Gericht bringen und Ihnen hohe Kosten aufbürden. Schützen Sie sich also und Ihr Unternehmen!
Zusätzliche Informationen zum Etikett
Die korrekte Kennzeichnung Ihres Produkts ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen Geschäft und besteht meist darin, alle relevanten CLP-Dokumente für jede einzelne Kerze beizufügen. Wir haben in einem separaten Dokument (Link im Anhang) erörtert, was hierfür erforderlich ist; bitte lesen Sie dieses Dokument für weitere Informationen.
Wenn Sie ein Produkt verkaufen, das in Aussehen oder Duft einem Lebensmittel ähnelt, gibt es zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften Empfehlungen. Alle Produkte die ein Kind mit einem Lebensmittel verwechseln und versuchen könnte, sie zu essen (was zu Verletzungen oder zum Tod führen kann), sind verboten; in der Regel handelt es sich dabei um kleine Produkte (insbesondere Wachsschmelzen), die Süßigkeiten und Kuchen ähneln. Aber keine Sorge, als Lieferant können Sie einiges tun, um dies zu vermeiden, z. B. die Kennzeichnung Ihrer Verpackungen mit "Kein Lebensmittel, nicht essen". Außerdem können Sie untersuchen, wie Sie Ihr Produkt verpacken und wie Sie es kinderfreundlicher gestalten können.
Der Verkauf und die Kennzeichnung einer Kerze als Insektenschutzmittel ist zulässig, wenn Ihr Produkt bei der "Health & Safety Executive" (HSE) registriert ist oder Sie über wissenschaftliche Informationen verfügen, die dies untermauern. Wenn Sie beides nicht haben, können Sie sich eine Menge Ärger einhandeln, nicht nur wegen falscher Werbung, sondern auch wegen irreführender Aussagen.
Das Gleiche gilt für andere Behauptungen wie z. B. über die Duftwirkung und die Brenndauer. Sie können diese Behauptungen nur dann aufstellen, wenn Sie die Beweise haben, die Ihre Behauptungen sachlich untermauern. Anweisung. Die "Consumer Protection from Unfair Trading Regulations 2008" (Verordnung zum Schutz der Verbraucher vor unlauterem Handel von 2008) gelten für professionelle Sorgfalt, irreführende Handlungen und irreführende Unterlassungen in Bezug auf Marketingmaterialien, Anzeigen, Etiketten oder mündliche Beschreibungen.
Dieser Artikel ist nur als Leitfaden gedacht. Wir haben alle Sorgfalt walten lassen, um sicherzustellen, dass die Informationen aktuell und auf dem neuesten Stand sind, Kuschelige Eule übernimmt keine Haftung für etwaige Ungenauigkeiten, da die Vorschriften häufig geändert werden. Bitte informieren Sie sich beim Kerzenverband über Aktualisierungen.
Informationen und Kontakte zur Kerze:

