Sie haben Ihr neues Handwerk perfektioniert und das Interesse an Ihrem Produkt nimmt zu. Daher ist es als Geschäftsinhaber wichtig, dass Sie geschützt und konform mit den Gewerbeaufsichtsbehörden sowie allen rechtlichen Aspekten des Verkaufs Ihres Produkts sind. Hoffentlich hilft Ihnen unsere einfache Leitfaden Ich beantworte alle Ihre Fragen und stelle Ihnen alle Informationen zur Verfügung, die Sie für den Verkauf Ihrer Kerzen wissen müssen, und Wachsschmelzen.
Die Gesetze rund um den Verkauf von Kerzen können unübersichtlich und detailliert sein, aber als Kerzenhersteller dienen sie nicht nur dem Schutz des Verbrauchers, sondern auch des Herstellers. Wenn Sie unserer druckbaren Checkliste (Link anbei) folgen, können Sie beruhigt schlafen, da Sie wissen, dass Sie die Vorschriften einhalten und, was noch wichtiger ist, ein vertrauenswürdiger Verkäufer sind.
Handelsnormen
Sobald Sie mit dem Verkauf von Kerzen beginnen, ist die örtliche Aufsichtsbehörde für den Handel zuständig. Wenn Sie verwirrt oder unsicher sind, sollten Sie sich an sie wenden oder ihre Kontaktinformationen bereithalten.
Das Gesetz, das für Sie und die Sicherheit Ihrer Waren gilt, ist das GPSR (The General Product Safety Regulations 2005). Diese Verordnung ist zwar nicht für die Herstellung und den Verkauf von Kerzen gedacht und enthält auch keine spezifischen Gesetze, die zu befolgen sind, aber sie enthält europäische Normen, die beim Verkauf von Kerzen eingehalten werden sollten. Eine Nichtbeachtung würde einen Mangel an Sorgfaltspflicht bedeuten.
Online-Verkauf
Wie die meisten Kerzenhersteller werden Sie Ihr Produkt über mehrere Kanäle verkaufen, von Konten in sozialen Medien bis hin zu Online-Shops. Dabei gibt es einige Dinge, die Sie beachten müssen. Wenn Sie auf diese Weise verkaufen, gehen Sie einen "Fernabsatzvertrag" mit Ihrem Kunden ein. Das bedeutet, dass Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht gewähren und vorvertragliche Informationen bereitstellen müssen. Die "Consumer Contracts Regulations 2013" sind eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Kunden, über die Sie sich unbedingt informieren sollten.
Wenn Sie eine eigene Unternehmenswebsite oder ein Konto in den sozialen Medien haben, müssen Sie die folgenden Unternehmensangaben machen
- Name des Unternehmens
- Name des Eigentümers
- Geografische Adresse (an die juristische Dokumente geschickt werden können)
- E-Mail Adresse
- Mehrwertsteuernummer (falls Sie registriert sind)
- Angaben zur Mitgliedschaft in der British Candlemakers Federation (nicht erforderlich, kann aber dazu beitragen, das Vertrauen der Verbraucher zu stärken)
Dass der Verbraucher wissen muss, wer Sie als Verkäufer sind, ist eine rechtliche Anforderung, da er einen Vertrag mit Ihnen eingeht. Dies gilt auch für den Direktverkauf (Angesicht zu Angesicht), und diese Vorschriften fallen unter das ‘Companies Act 2006’ (Handelsgesetzbuch 2006) und die E-Commerce-Vorschriften. Ihre Firmendaten sollten auf Quittungen, Rechnungen und geschäftlichen Korrespondenzen wie E-Mails vorhanden sein. Je leichter diese Details zu finden sind, desto besser wirkt dies auf den Kunden, was zudem dazu beiträgt, ein gewisses Vertrauensverhältnis aufzubauen.
Geschäftsversicherung
Der Abschluss einer Versicherung für Ihr Unternehmen ist die beste und einzige Möglichkeit, sich gegen unvorhergesehene Umstände zu schützen. Mehrere Versicherungsgesellschaften bieten eine "Handwerksversicherung" an, die Folgendes abdeckt Kerzenherstellung. Wir raten Ihnen, sich umzusehen, um den besten Versicherungsschutz zum günstigsten Preis zu finden. Auch wenn Ihr Produkt korrekt gekennzeichnet ist, kann der Verbraucher Sie vor Gericht bringen und Ihnen hohe Kosten aufbürden. Schützen Sie sich also und Ihr Unternehmen!
Zusätzliche Informationen zum Etikett
Die korrekte Kennzeichnung Ihres Produkts ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen Geschäft und besteht meist darin, alle relevanten CLP-Dokumente für jede einzelne Kerze beizufügen. Wir haben in einem separaten Dokument (Link im Anhang) erörtert, was hierfür erforderlich ist; bitte lesen Sie dieses Dokument für weitere Informationen.
Wenn Sie ein Produkt verkaufen, das in Aussehen oder Duft einem Lebensmittel ähnelt, gibt es zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften Empfehlungen. Alle Produkte, die ein Kind mit einem Lebensmittel verwechseln und versuchen könnte zu essen (was zu Verletzungen oder zum Tod führen kann), sind verboten, normalerweise kleine Produkte (insbesondere Duftwachsschmelzen), die Süßigkeiten und Kuchen ähneln. Machen Sie sich jedoch als Lieferant keine Sorgen, es gibt Dinge, die Sie tun können, um dieses Ergebnis zu vermeiden, wie z. B. die Kennzeichnung Ihrer Verpackung als ‘Kein Lebensmittel, nicht essen’ wird helfen. Andere Dinge, die Sie untersuchen können, sind, wie Sie Ihr Produkt verpacken und wie Sie es kinderfreundlicher gestalten können.
Der Verkauf und die Kennzeichnung einer Kerze als Insektenschutzmittel ist zulässig, wenn Ihr Produkt bei der "Health & Safety Executive" (HSE) registriert ist oder Sie über wissenschaftliche Informationen verfügen, die dies untermauern. Wenn Sie beides nicht haben, können Sie sich eine Menge Ärger einhandeln, nicht nur wegen falscher Werbung, sondern auch wegen irreführender Aussagen.
Das Gleiche gilt für andere Behauptungen wie z. B. über die Duftwirkung und die Brenndauer. Sie können diese Behauptungen nur dann aufstellen, wenn Sie die Beweise haben, die Ihre Behauptungen sachlich untermauern. Anweisung. Die "Consumer Protection from Unfair Trading Regulations 2008" (Verordnung zum Schutz der Verbraucher vor unlauterem Handel von 2008) gelten für professionelle Sorgfalt, irreführende Handlungen und irreführende Unterlassungen in Bezug auf Marketingmaterialien, Anzeigen, Etiketten oder mündliche Beschreibungen.
Dieser Artikel dient nur als Leitfaden. Obwohl wir uns bemüht haben, die Richtigkeit und Aktualität der Informationen sicherzustellen, übernimmt Cosy Owl keine Haftung für etwaige Ungenauigkeiten, da sich die Vorschriften häufig ändern. Bitte wenden Sie sich für Aktualisierungen an die Candle Federation.
Informationen und Kontakte zur Kerze: